Fast-Track-Verfahren – Was ist das?

Das Digitale-Versorgung-Gesetz führte die Möglichkeit der „App auf Rezept“ für Patientinnen und Patienten in der Gesundheitsversorgung ein. Versicherte haben einen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und auf Erstattung ihrer Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen – mit oder ohne ärztliche Verordnung! Damit die Kosten einer DiGA von den gesetzlichen Krankenkassen ersetzt werden können, muss sie erfolgreich das Fast-Track-Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte durchlaufen und ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. Dann können Hersteller von DiGA ihre Produkte für Patienten und Patientinnen kostenfrei zur Verfügung stellen und gleichzeitig von der Erstattungsleistung durch die gesetzlichen Krankenkassen profitieren.

Aufnahmechancen prüfen

Unser DiGA-Quick-Check bewertet, ob eine DiGA die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Fast-Track-Verfahren und die Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis erfüllt. Die Herstellerangaben zu verschiedenen Kriterien wie regulatorischen Anforderungen, Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit werden auf Vollständigkeit überprüft. Prüfen Sie jetzt Ihre Chancen auf Fast-Track-Verfahren und Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis mit unserem kostenfreien Quick-Check!

Wie hilft der Quick-Check?

Das weitere Vorgehen orientiert sich am Quick-Check-Resultat. Besteht die Aussicht auf Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis, ist die Antragstellung der nächste Schritt. Falls Ihre DiGA noch nicht für das DiGA-Verzeichnis geeignet ist, ist zu prüfen, welche Schritte erforderlich sind, um Ihr Produkt als erstattungsfähige DiGA aufzusetzen. Möglicherweise kommt auch eine vorläufige Aufnahme während eines Erprobungszeitraums in Frage.

DiGA-Fast-Track-Check

Mit Aufnahme ihrer DiGA ins DiGA-Verzeichnis haben Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen die Chance, ihre Produkte rund 73 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig zur Verfügung zu stellen. Mit unserem kostenlosen Quick-Check können Sie überprüfen, ob der Antrag auf Aufnahme Ihrer DiGA ins Verzeichnis Aussicht auf Erfolg hat.

Über uns

100% Expertise. 0% Nonsens. Wir haben umfassende Erfahrung im Product Compliance Management und verbinden Beratungspraxis und Forschung im Recht der Cybersicherheit. Unsere Beratung ist: Smart. Effizient. Punktgenau.

RAin Miriam Schuh

Salary Partner und Head of Healthcare bei reuschlaw

Kontakt

Sie haben Fragen zum Fast-Track-Verfahren oder benötigen Unterstützung bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten auf Aufnahme Ihrer DiGA ins Verzeichnis? Gerne sind wir für Sie da. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an! Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

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